Home   Mitgliedschaft   Kontakt   Impressum
Aktuelles Aktionen Über uns Sicherheitstraining Programme Angebote Fachwissen Tipps Bildergalerie Partner Links Download Presse
  » Angebote / Ehrungen BKF
     
   »Einsatzfahrzeuge
   »Überschlagsimulator
   »Unfallfahrzeug
   »Rauschbrillen
   »Roller/Mofaausbildung
   »Fahrsimulator
   »Mobile Verkehrsschulen
   »Bergkarts
   »Rollerschule
   »Radfahrschule
   »Gurtschlitten
   »Miniaturgabelstapler
   »Ampelanlage
   »Mobile Radargeräte
   »Move it Box
   »Puppenbühne
   »Informationsmaterial
   »Fortbildungen
   »Ehrung Berufskraftfahrer
 
  » Partner
 
 
 

Die Deutsche Verkehrswacht stiftete im Jahre 1952 eine Auszeichnung für bewährte Kraftfahrer, die es heute in den Stufen

  • Bronze für 10 Jahre Fahrzeit
  • Silber für 20 Jahre Fahrzeit
  • Silber mit Eichenkranz für 25 Jahre Fahrzeit
  • Gold für 30 Jahre Fahrzeit
  • Gold mit Eichenkranz für 40 Jahre Fahrzeit und
  • Goldenes Lorbeerblatt für 50 Jahre Fahrzeit


gibt.

Die Auszeichnung als bewährter Kraftfahrer hat eine Doppelnatur: Einerseits dient sie der Anerkennung für vorbildliches Verhalten im Strassenverkehr in der Vergangenheit - dem Auszeichnungszeitraum; gleichzeitig nimmt sie die Ausgezeichneten aber auch für die Zukunft in die Verantwortung. Mit der Annahme der Auszeichnung verpflichtet sich der Kraftfahrer, "auch weiterhin durch umsichtiges, rücksichtsvolles und hilfsbereites Verhalten im Strassenverkehr anderen Verkehrsteilnehmern Vorbild zu sein".

Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf der Antragsteller weder wegen einer Verletzung von Straßenverkehrsvorschriften gerichtlich verurteilt worden sein, noch wegen einer Verletzung von Straßenverkehrsvorschriften mit einem Bußgeld belegt worden sein, das zu einer Eintragung in das Verkehrszentral-Register geführt hat (ab 40 € ), noch wegen eines Vergehens aufgrund anderer Vorschriften gerichtlich verurteilt worden sein.

Innerhalb des für die Auszeichnung in Frage kommenden Zeitraums darf dem Antragsteller weder die Fahrerlaubnis entzogen, noch gegen ihn ein Fahrverbot ausgesprochen worden sein.

Der Antrag ist an die für den Wohnsitz des Antragstellers zuständige örtliche Verkehrswacht zu richten; dort sind auch weitere detaillierte Informationen erhältlich.


Bei der Ehrung werden eine Urkunde und eine Anstecknadel ausgehändigt!


Die Ehrungen erfolgen in enger Zusammenarbeit mit dem Bund deutscher Berufskraftfahrer (BdBK)

 

 
Kraftfahrer
 
Kraftfahrer 10 Jahre
 
Kraftfahrer 20 Jahre
 
Kraftfahrer 25 Jahre
 
Kraftfahrer 30 jahre
 
Kraftfahrer 40 Jahre
 
Kraftfahrer 50 Jahre
     
 
     
  Kreisverkehrswacht Vechta e. V. | Bahnhofstraße 9 | 49377 Vechta | Telefon: 04441/943159 | E-Mail: info@verkehrswacht-vechta.de