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Bei der Verkehrsteilnahme unter Drogeneinfluss gibt es keine absoluten Grenzwerte wie beim Alkohol.

Tatsache aber ist:

Auch vermeintlich harmlose Drogen, wie Haschisch, machen fahruntüchtig.

Ausserdem gilt es zu beachten:

Schon allein der Nachweis bestimmter Drogen im Blut reicht für die Verhängung einer empfindlichen Geldstrafe und eines Fahrverbots von einem Monat aus.

Wird Ihnen eine unmittelbare Verkehrsbeeinträchtigung - z. B. durch Ihr Fahrverhalten oder die Beteiligung an einem Verkehrsunfall - nachgewiesen, droht die vorläufige Entziehung des Führerscheins.
Als Drogenkonsument ist Ihr Führerschein auch dann in Gefahr, wenn Sie nicht bei der aktiven Verkehrsteilnahme "erwischt" worden sind.
Die Polizei liefert entsprechende Berichte über Drogenkonsumenten an die Fahrerlaubnisbehörde.
Diese veranlasst im Regelfall ein so genanntes "Drogen-Screening" zur Überprüfung einer möglichen Abhängigkeit.
Falls positiv, kann die Fahrerlaubnis verwaltungsrechtlich entzogen werden.
Bei Verkehrsunfällen droht auch der Verlust des Versicherungsschutzes bei nachgewiesener Beeinträchtigung durch Drogenkonsum.
   
     
Informationen zu den wichtigsten illegalen Drogen    
     
Cannabis    
     
Heroin    
     
Kokain    
     
Ecstasy    
     
Amphetamine    
     
LSD    
     
Crack    
     
     
Nachweis von Drogenkonsum

Erkennung und der Nachweis von Drogenkonsum anlässlich von Unfällen und bei Verkehrskontrollen sind in den letzten Jahren durch gezielte Schulung von Polizeibeamten (und die Entwicklung geeigneter Schnelltestverfahren (z. B. DRUGWIPE, MAHSAN-Test, TRIAGE-Test, TOXI-QUICK) wesentlich erleichtert und verbessert worden.

   
     
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  Kreisverkehrswacht Vechta e. V. | Bahnhofstraße 9 | 49377 Vechta | Telefon: 04441/943159 | E-Mail: info@verkehrswacht-vechta.de