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Sie fahren mit einer Geschwindigkeit von 40 oder 50 km/h.
Erlaubt sind 30 km/h. Dies bedeutet, dass Sie jeweils mit der in roter Schrift angeführten Aufprallgeschwindigkeit an der Stelle auf ein Hindernis aufprallen, an der ein Fahrzeug mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit bereits zum Stillstand gekommen wäre!

   
     
Geschwindigkeit    
     
     

Sie fahren mit einer Geschwindigkeit von 55, 60, 70, 80, 90 oder 100 km/h. Erlaubt sind 50 km/h. Dies bedeutet, dass Sie jeweils mit der in roter Schrift angeführten Aufprallgeschwindigkeit an der Stelle auf ein Hindernis aufprallen, an der ein Fahrzeug mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit bereits zum Stillstand gekommen wäre!

   
     
Geschwindigkeit    
     
     

Sie fahren mit einer Geschwindigkeit von 80, 90 oder 100 km/h. Erlaubt sind 70 km/h. Dies bedeutet, dass Sie jeweils mit der in roter Schrift angeführten Aufprallgeschwindigkeit an der Stelle auf ein Hindernis aufprallen, an der ein Fahrzeug mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit bereits zum Stillstand gekommen wäre!

   
     
Geschwindigkeit    
     
     
Sie fahren mit einer Geschwindigkeit von 110, 120, 130 oder 140 km/h. Erlaubt sind 100 km/h. Dies bedeutet, dass Sie jeweils mit der in roter Schrift angeführten Aufprallgeschwindigkeit an der Stelle auf ein Hindernis aufprallen, an der ein Fahrzeug mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit bereits zum Stillstand gekommen wäre!    
     
Geschwindigkeit    
     
     


Überlebenswahrscheinlichkeit von Fußgängern bei einem Verkehrsunfall bei einer Aufprallgeschwindigkeit


· bis 20 km/h  91,5 %
· bis 40 km/h  64,9 %
· bis 60 km/h  28,7 %
·bis 80 km/h  7,4 %

Die Geschwindigkeit ist somit das Maß aller Dinge beim Autofahren!
Beachten Sie daher unbedingt Geschwindigkeitsbegrenzungen!

   
 
     
  Kreisverkehrswacht Vechta e. V. | Bahnhofstraße 9 | 49377 Vechta | Telefon: 04441/943159 | E-Mail: info@verkehrswacht-vechta.de