Bereits seit dem 01. Februar 2001 gilt gesetzlich:
Jegliche Bedienung des Mobiltelefons ist beim Autofahren verboten.
Dies bedeutet, dass man nur noch im stehenden Fahrzeug das Handy zum Telefonieren, für die Versendung von Kurznachrichten (SMS) oder auch zum Abrufen von Daten benutzen darf. |
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