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Bereits seit dem 01. Februar 2001 gilt gesetzlich:

Jegliche Bedienung des Mobiltelefons ist beim Autofahren verboten.

Dies bedeutet, dass man nur noch im stehenden Fahrzeug das Handy zum Telefonieren, für die Versendung von Kurznachrichten (SMS) oder auch zum Abrufen von Daten benutzen darf.

  Handy
   
     
Zu Recht: denn Telefonieren und Autofahren verträgt sich nicht.

Schon bei einer 20 - Minutenfahrt ist die Häufigkeit der Fahrfehler bis zu 29 Mal so hoch wie beim Fahren ohne zu telefonieren.
Doch auch das gesetzlich erlaubte Telefonieren mit Freisprechanlage erhöht die Fehlerhäufigkeit im Vergleich zum Fahren ohne telefonieren.
Nicht nur die Bedienung eines Telefons und die dadurch einhändige Fahrt ist eine Ablenkung vom konzentrierten Fahren, sondern auch das Gespräch selbst.

Das Verbot gilt übrigens auch für Motorrad- und Fahrradfahrer.

Bei einem Verstoss werden für Kfz-Führer ein Bußgeld von
40 Euro + 1 Punkt im VZR und für Radfahrer von 15 Euro fällig.

Somit gilt:

Wer Fahrfehler vermeiden und damit sein Unfallrisiko verringern will, sollte zum Telefonieren anhalten.
Zusätzlicher Vorteil:
Man kann sich voll auf das Gespräch konzentrieren und hat die Hände frei für Notizen.

   
     
Handy    
     
     
Handy    
 
     
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