Das Rechtsabbiegen am Grünen Pfeil bei Rot ist nur erlaubt - es ist nicht vorgeschrieben. Es besteht keine Pflicht zum Abbiegen!
Es ist verboten, andere Autofahrer durch Hupe oder Lichthupe zum rechtsabbiegen zu nötigen. Verstöße gegen die vorgeschriebene Anhalte- und Sorgfaltspflicht werden ähnlich wie ein Rotlichtverstoß mit bis zu 100 EUR Bußgeld und drei Punkten in Flensburg geahndet. |