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Punktekatalog
   
     
     
Punkte werden gelöscht:

nach 2 Jahren: Punkte aus Bußgeldentscheidungen
wenn in der Zeit keine neue Ordnungswidrigkeit (d.h. kein neuer Punkt) beim Zentralregister eingetragen wird,
spätestens nach 5 Jahren werden diese Punkte gelöscht
nach 5 Jahren: Einträge aus Verkehrsstrafsachen bei Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 3 Monate
nach 10 Jahren: bei einer Verurteilung von mehr als 3 Monaten Freiheitsstrafe

Folgen der Punktezahl:

8 Punkte
Der Fahrer erhält eine schriftliche Verwarnung, die ihn zu verkehrsgerechtem Verhalten auffordert und den Besuch eines Aufbauseminars empfiehlt.

14 Punkte
Hat der Betroffene in den letzten 5 Jahren kein Aufbauseminar besucht, erhält er die Aufforderung, ein solches Seminar zu besuchen.
Kommt er der Aufforderung nicht nach, verliert er seinen Führerschein.
Hat er in den letzten 5 Jahren bereits an diesem Seminar teilgenommen, wird er nur verwarnt.

18 Punkte
Die Fahrerlaubnis wird entzogen, für wenigstens 6 Monate.
Um die Fahrerlaubnis wiederzubekommen, muss man sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) stellen

Verbesserung des Punktekontos:

Zur Senkung der Punktezahl kann man Seminare zur freiwilligen Fortbildung von Kraftfahrern besuchen, die den Autofahrer ca. 250 Euro kosten. Es gibt keine Abschlussprüfung, aber eine Teilnahmebestätigung.
Bei bis zu 8 Punkten
werden 4 Punkte gutgeschrieben
Bei 9 bis 13 Punkten
werden 2 Punkte abgezogen
Bei 14 bis 17 Punkten
kann man durch eine (andere) Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung
2 Punkte gutgeschrieben bekommen

Abfrage Punktestand

Der eigene Punktestand kann ausschließlich schriftlich
oder per Fax beim Kraftfahrt-Bundesamt abgefragt werden,
also nicht per eMail oder Internet.
Dazu wird eine behördliche Identitätsbescheinigung bzw.
eine amtlich beglaubigte Unterschrift oder eine beglaubigte Kopie des Personalausweises, des Passes oder des behördlichen Dienstausweises benötigt.
Die Bescheinigung bekommt man z.B. bei der Gemeinde/Behörde des Wohnsitzes.

Die Auskunft zum Punktestand ist kostenlos,
die Faxnummer des Kraftfahrt-Bundesamtes lautet:
04 61 / 3 16 16 50 oder 04 61 / 3 16 14 95
   
     
     
 
     
  Kreisverkehrswacht Vechta e. V. | Bahnhofstraße 9 | 49377 Vechta | Telefon: 04441/943159 | E-Mail: info@verkehrswacht-vechta.de