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Die 35. Änderungsverordnung zur StVO hat drei neue Verkehrszeichen hervorgebracht, die sich alle um das Thema "Benutzung des Seitenstreifens" drehen. Gemeint ist der Seitenstreifen von Autobahnen, der als Fahrspur benutzt werden soll, wenn das entsprechende Schild gezeigt wird.

   
     

Das Verkehrszeichen schreibt vor, dass man den Seitenstreifen wie eine rechte Fahrspur zu benutzen hat. Um ihn zu erreichen, darf über die Fahrbahnbegrenzung (durchgezogene Linie) gefahren werden, natürlich wie bei jedem Fahrstreifenwechsel nur, wenn dabei niemand gefährdet wird.

  Seitenstreifen
   
     
Seitenstreifen  

Dieses Zeichen fordert dazu auf, den Seitenstreifen baldmöglich wieder zu verlassen, weil die freigegebene Strecke demnächst endet.

   
     
Ab diesem Zeichen ist der Seitenstreifen wieder ein ganz normaler Seitenstreifen, der frei bleiben muss.
  Seitenstreifen
   
     

Wenn die Fahrbahn nicht drei, sondern zwei Fahrstreifen hat, ist das auf dem Schild natürlich entsprechend so eingezeichnet. Die Zeichen können beispielsweise dort stehen, wo größere Baustellen den Verkehr blockieren. Auch vorstellbar ist der Einsatz auf Strecken, wo es zu bestimmten Zeiten regelmässig Staus gibt (dann als Aufklappschilder).

Wichtig:

Wie bei allen Sonderregelungen durch Verkehrszeichen gilt, dass ohne diese Schilder auch die Vorschrift nicht gilt. Deshalb ist unter normalen Umständen auf Autobahnen das Mitbenutzen des Seitenstreifens durch den fliessenden Verkehr nicht erlaubt, nach wie vor.

   
     
     
 
     
  Kreisverkehrswacht Vechta e. V. | Bahnhofstraße 9 | 49377 Vechta | Telefon: 04441/943159 | E-Mail: info@verkehrswacht-vechta.de