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Beginn Tempo 30  

In einer Zone mit Geschwindigkeitsbeschränkung gilt das Höchsttempo innerhalb des gesamten Bereichs, und zwar ohne weitere Hinweise innerhalb der Zone. Hin und wieder findet man wohl große entsprechende Zahlen auf die Fahrbahn gemalt, auf deren Erscheinen man sich aber nicht verlassen darf - es ist eben nicht vorgeschrieben, sie anzubringen.

   
     

Abseits der Hauptstraßen, wo meistens Wohngebiete sind langsamer zu fahren macht Sinn, zum Schutz der Fußgänger und vor allem der Kinder. Aber wenn dieser Schutz so wichtig ist, warum wird dann an den Schildern gespart? Wer ist in der Lage, sich fehlerfrei zu merken, ob er sich nach mehrmaligem Abbiegen immer noch in der Zone befindet oder vielleicht schon wieder draußen, oder ob er umgekehrt den Beginn einer Tempozone nicht bemerkt hat und deshalb auf allen folgenden Fahrbahnen zu schnell fährt.
Hier lauert die Tücke eines zu lockeren Fahrstils: Wenn man es gewohnt ist, stets 10 km/h schneller als erlaubt zu fahren, kann das in einer nicht erkannten Tempo-30-Zone zu einem teuren Irrtum werden: Wenn man nämlich mit 60 Stundenkilometern statt der erlaubten 30 gemessen wird!

  Ende Tempo 30
   
     

Und dabei hilft die neue Bestimmung der StVO tatsächlich weiter, indem dort gesagt wird: In Ortschaften muss der Kraftfahrer abseits der Hauptstraßen immer mit tempobegrenzten Zonen rechnen! Im Zweifelsfall sollte man sich also auf diese Vorschrift besinnen, wenn man sich im Unklaren über die gerade erlaubte Geschwindigkeit ist.

   
     
Schilderkombination  

Diese Schilderkombination scheint auf den ersten Blick unsinnig, doch sie taucht erstaunlich oft auf — was steckt dahinter?

Die Zone endet, es beginnt stattdessen ein Streckenverbot (mit derselben Höchstgeschwindigkeit). Streckenverbote gelten nur noch auf der durchgehenden Strecke, also nicht mehr nach dem Abbiegen. Genau hier ist der Unterschied zur Zone.
Wer anschließend weiter geradeaus fährt, muss Tempo 30 beachten, wer abbiegt, nicht (z.B. gilt dann in der Ortschaft wieder Höchstgeschwindigkeit 50). Hier werden dem Verkehrsteilnehmer sehr viel Regelkunde und Fantasie unterstellt.

   
 
     
  Kreisverkehrswacht Vechta e. V. | Bahnhofstraße 9 | 49377 Vechta | Telefon: 04441/943159 | E-Mail: info@verkehrswacht-vechta.de