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Beginn Verkehrsberuhigter Bereich   Ende Verkehrsberuhigter Bereich
   
     
     
Verkehrsberuhigter Bereich  

Zweck eines verkehrsberuhigten Bereichs ist die Verbesserung des Wohnumfeldes und der Aufenthaltsqualität für Fußgänger in Straßenräumen, in denen die Aufenthalts- und Erschließungsfunktion überwiegen. Die klassische Trennung zwischen Fahrbahn, Geh- und Radweg ist hier aufgehoben. Innerhalb des verkehrsberuhigten Bereiches gilt insbesondere der § 1 der Straßenverkehrsordnung!

   
     

Im verkehrsberuhigten Bereich ist Schrittgeschwindigkeit das höchste erlaubte Tempo.
Die Rechtsprechung beziffert das mit 4-7 km/h.
Zum Vergleich: Fahren mit Leerlaufdrehzahl im ersten Gang ohne Benutzung von Kupplung oder Bremse ergibt bei den meisten Pkw ungefähr 10 km/h. Da muss man sich wirklich etwas einfallen lassen...

 
Verkehrsberuhigter Bereich
     
     

Weitere Regeln im verkehrsberuhigten Bereich:

  • Fußgänger haben Vorrang vor Fahrzeugen, dürfen sie aber nicht
    unnötig behindern
  • Kinder dürfen überall spielen,

  • Parken nur auf besonders markierten Flächen,

  • keine rechts-vor-links-Vorfahrt, wenn man den Bereich verläßt, sondern Wartepflicht gegenüber allen Anderen.

   
     

Aus dem Bußgeldkatalog:

Wer als Fahrzeugführer in einem verkehrsberuhigten Bereich

  • Fußgänger behindert: 15,- EURO
  • Fußgänger gefährdet: 40,- EURO + 1 Punkt
  • außerhalb zum Parken gekennzeichneter Flächen geparkt: 10,- EURO
  • außerhalb zum Parken gekennzeichneter Flächen geparkt mit Behinderung: 15EUR
  • außerhalb zum Parken gekennzeichneter Flächen länger als 3 Stunden geparkt mit
    Behinderung: 20,- EURO
  • Parken an Engstellen mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen:
    40,- EURO + 1 Punkt
  • Schrittgeschwindigkeit nicht eingehalten: 15,- EURO
  • mit Tempo 20 km/h gefahren: 20 - 25,- EURO
  • mit Tempo 30 km/h gefahren: 50,- EURO + 1 Punkt
  • mit Tempo 40 km/h gefahren: 100,- EURO + 3 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
  • mit Tempo 50 km/h gefahren: 125,- EURO + 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
  • andere Verkehrsteilnehmer genötigt (Drängeln, dichtes Auffahren etc.):
    üblicherweise eine Geldstrafe in Höhe eines Monatsgehalts netto, hinzu kommt noch ein Fahrverbot von 1 - 3 Monaten oder auch ein Führerscheinentzug.

   
 
     
  Kreisverkehrswacht Vechta e. V. | Bahnhofstraße 9 | 49377 Vechta | Telefon: 04441/943159 | E-Mail: info@verkehrswacht-vechta.de