Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbestimmungen
für Trainings und Veranstaltungen der Kreisverkehrswacht Vechta e.V.

 

1. Anmeldung/Zahlung

Die Anmeldung zu jeglichen Veranstaltungen/Trainings kann persönlich, telefonisch, schriftlich, oder online bei der Kreisverkehrswacht Vechta e.V. erfolgen. Die Anmeldung gilt ab Eingang bei der Kreisverkehrswacht Vechta e.V. als verbindlich. Für jegliches Training erhält der Kursteilnehmer/Buchende eine Bestätigung mit entsprechender Zahlungsaufforderung.

Bei Anmeldungen von Teilnehmern unter 18 Jahren ist eine Bestätigung der Erziehungsberechtigten nachzureichen. Ansonsten wird das Einverständnis der Erziehungsberechtigten vorausgesetzt.

Etwaige zu leistende Zahlungen sind aus der Terminbestätigung zu entnehmen. Mit der Anmeldung zu einem Training wird die Zahlung der jeweiligen Kursgebühr in dem mitgeteiltem Zeitraum fällig. Nach Ablauf des Zahlungszeitraums besteht kein Anspruch auf den gebuchten Trainingstermin und die Kreisverkehrswacht Vechta e.V. hat das Recht, ihrerseits die Leistung zu verweigern.

 

2. Preis/Leistung

Die Leistungen für die entsprechenden Trainings sind dem jeweils gültigem Programm zu entnehmen. Nicht angegebene Leistungen sind nicht enthalten. Für Trainings bzw. Veranstaltungen gilt jeweils die für das entsprechende Jahr gültige Preisliste. Mündlich getroffene Vereinbarungen sind ohne schriftliche Bestätigung ungültig.

Trainiert wird mit dem eigenen Fahrzeug. Bei Doppelnutzung des Fahrzeugs kann es zu Einschränkungen der praktischen Fahranteile kommen.

 

3. Rücktritt/Storno/Umbuchung

Bei Nichterscheinen zu einem gebuchten Kurs, auch im Falle einer  Erkrankung , wird die volle Gebühr fällig und berechnet bzw. einbehalten.

Ein nicht rechtzeitiges Erscheinen oder die Nichtteilnahme steht einem Nichterscheinen gleich. Ist der fällige Betrag bis dahin noch nicht bezahlt, so wird er in Rechnung gestellt.

 

Sofern der Teilnehmer/der Buchende die Veranstaltung/ das Training absagt, gilt folgendes:

  • Bei Absage ohne Terminumbuchung: 50 % der Kursgebühr.
  • Bei Absage 30 Tage bis 15 Tage vor Trainingsbeginn sind 50 % der jeweiligen Kursgebühr fällig.
  • Bei Absage 14 Tagen bis 0 Tage sind 100 % der jeweiligen Kursgebühr fällig.
  • Ist der fällige Betrag bis dahin noch nicht bezahlt, so wird er in Rechnung gestellt.
 

Keine/nicht fristgerechte Zahlung der Kursgebühr

Wird die Kursgebühr nicht/nicht rechtzeitig entrichtet behält sich die Kreisverkehrswacht Vechta e.V. eine Stornierung vor.
Die Stornierungsgebühr beträgt 50 % der Kursgebühr.

 

4. Veranstalterabsage/Veranstaltungsänderung oder Abbruch

Für alle Veranstaltungen gilt eine Mindestteilnehmerzahl.

Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, steht es dem Veranstalter frei das entsprechende Training abzusagen bzw. geringfügig abzuändern. Die Kreisverkehrswacht Vechta e.V. ist ebenfalls berechtigt, ein Training jederzeit aus Gründen der Sicherheit und höheren Gewalt (schlechtes Wetter, unsichere Teilnehmer, Krankheit des Trainers, etc.) zu ändern oder abzubrechen.

 

5. Haftung

Die Teilnahme am Sicherheitstraining erfolgt auf eigene Gefahr des Teilnehmers!

Der Teilnehmer ist sich bewusst, dass er sich mit der Inbetriebnahme seines oder eines anderen Fahrzeugs , in eine nur durch ihn selbst abzuwendende Gefahrensituation bringen kann, bei der er selbst bzw. Dritte mit Leib oder Leben bedroht sind. Dieses Restrisiko ist gegeben und kann nur umgangen werden, wenn man nicht fährt.

Allgemeine Haftung: Die Haftung der Kreisverkehrswacht Vechta e.V. , deren Vertreter und Erfüllungsgehilfen bezüglich jeglicher Schäden insbesondere an den Sachen der Teilnehmer wird ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit haftet die Kreisverkehrswacht Vechta e.V. jedoch nur, soweit diese durch die Kreisverkehrswacht Vechta e.V., deren Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.

Wenn ein Trainer auf ausdrücklichen Wunsch eines Teilnehmers ein Teilnehmerfahrzeug im Rahmen der Veranstaltung bewegt und dabei ein Schaden entsteht, so haftet weder der Veranstalter noch der Trainer selbst dafür, außer es ist grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen.

 

6. Ausschluss von der Veranstaltung

Die Kreisverkehrswacht Vechta e.V. ist berechtigt, Teilnehmer, die durch undiszipliniertes Verhalten Andere gefährden bzw. gefährden könnten ohne Rückerstattung jeglicher Gebühr vom Training bzw. jeglicher Veranstaltung auszuschließen. Bei Fehleinschätzungen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer aus der Veranstaltung/Training ohne jegliche Rückerstattung des gezahlten Entgelts herauszunehmen.

Nimmt der Teilnehmer mit seinem eigenen Fahrzeug an einer Veranstaltung mit Lärmbeschränkung teil, so hat er für die Einhaltung der Vorgaben (db(A)) zu sorgen. Bei Nichtenhaltung ist die Kreisverkehrswacht Vechta e.V. berechtigt den Teilnehmer von der Veranstaltung/dem Training ohne jegliche Rückerstattungsansprüche auszuschließen.

 

7. Versicherung

Für Veranstaltungen/Trainings wird eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen.

Versicherungsort: Unterrichts/Veranstaltungsort des Sicherheitstrainings
Versicherungsschutz: Vollkasko: 500 EUR SB
Teilkasko: 150 EUR SB
Vollkasko: Beschädigung und Zerstörung des Fahrzeugs und an ihm befestigte Fahrzeug- und Zubehörteile, soweit eine allgemeine Betriebserlaubnis vorliegt.

Teilkasko: Brand, Explosion, Diebstahl, Sturm, Hagel, Blitzschlag
nicht versichert: Brems-, Betriebs und Bruchschäden, Sachverständigenkosten, Veränderungen, Verbesserungen, Verschleißreparaturen, Überführungs- und Zulassungskosten, Nutzungsausfall, Leihwagenkosten Ersatzleistungen: Kosten der Wiederherstellung, Fracht und Transportkosten

Spätestens nach Abschluss des Sicherheitstrainings sind dem Moderator haftungsrelevante Kasko-Schäden zu melden!

 

8. Sonstiges

Der Trainingsteilnehmer erklärt sich einverstanden, dass Bilddokumentationen für Werbezwecke ausschließlich von der Kreisverkehrswacht Vechta e.V. Verwendung finden dürfen. Während des Trainings ist jeder Teilnehmer verpflichtet, die Bestimmungen der StVO einzuhalten. Die Fahrzeuge dürfen nur nach Anweisung des Trainers in Betrieb genommen werden. Das Fahrzeug muss in einem verkehrs- und betriebssicheren Zustand sein. Den Anweisungen des Trainers bzw. der von der Kreisverkehrswacht Vechta e.V. beauftragten Personen und Mitarbeitern ist in jedem Falle unbedingt Folge zu leisten.

Leistet ein Teilnehmer wiederholt den Anweisungen des Trainers nicht Folge, so ist die Kreisverkehrswacht Vechta e.V. berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung ohne jegliche Rückerstattungsansprüche auszuschließen. Für das Tragen ausreichender, entsprechender Schutzkleidung ist der Teilnehmer bei jeder Art von Trainings bzw. Veranstaltung selbst verantwortlich.

Der Teilnehmer erklärt, dass er den Anforderungen, die durch das Training an ihn gestellt werden, gesundheitlich/mental gewachsen ist. Kann ein Teilnehmer an einem Training etc. krankheits- oder verletzungsbedingt nicht bis zum Ende teilnehmen, hat er keinen Anspruch auf Kostenrückerstattung bzw. auch nicht auf ein kostenloses Ersatztraining.

 

9. Zusatz

Trainingsinhalte, Fahrtechniken, Strecken etc., die bei jeglichen Kreisverkehrswacht Vechta e.V. Trainings vermittelt werden, sind ausschließlich für den privaten Gebrauch. Nachahmungen/Übernahme/Nachbauten etc. für gewerbliche Zwecke werden seitens der Kreisverkehrswacht Vechta e.V. sowohl zivil- als auch strafrechtlich verfolgt.

 

10. Gutschein

Gutscheine sind nur gültig, wenn sie bezahlt sind. Preisänderungen zwischen Ausstellungs- und Einlösedatum gehen zu Lasten des Gutscheininhabers.

 

11. Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz der Kreisverkehrswacht Vechta e.V. Wenn der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, so ist das entsprechende Gericht am Sitz der Kreisverkehrswacht Vechta e.V. zuständig.